OVG entscheidet zu Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln

Der Wahnsinn um die "gesicherte Aufbewahrung" geht in eine neue Runde.

Es ranken sich Mythen und Legenden um die Aufbewahrung des Schlüssel zu einem Waffenschrank. Ich selbst wurde schon duzende Male gefragt, ob ich dazu eine Auskunft geben kann. Jetzt hat ein Oberverwaltungsgericht dazu ein Urteil gesprochen. Dieses Urteil betrifft zwar nur diesen einen Fall, wird jedoch Signalwirkung auf alle Behörden haben!

Schlüssel zu einem Waffenschrank sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht.

Das Urteil findet ihr hier: OVG Münster

Bedeutet, für euren Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1 Waffentresor benötigt ihr, sofern dieser nicht über ein elektronisches oder mechanisches Zahlenschloss verfügt, einen weiteren Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1 Schlüsseltresor. Und damit der Wahnsinn noch kein Ende nimmt, muss dieser dann ein Zahlenschloss besitzen, denn sonst geht die Schleife in die nächste Runde...

Wir halten jetzt alle einmal Inne, atmen tief durch und denken uns unseren Teil!

In diesem Sinne, Sport frei

Der VDB hat auch bereits zu dem Urteil eine Stellungnahme verfasst, diese findet ihr hier.

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