Nein, er/sie hatte keinen Waffenschein!

Nahezu jede Woche liest oder sieht man in einem Medium (und an der Stelle geben sich die öffentlich Rechtlichen und die Privaten die Klinke in die Hand) von einem Vorkommnis mit Schusswaffen (auch hier stimmt der Begriff meist nicht, dazu aber ein anderes Mal).

Ein Waffenschein, liebe Redakteure, ist eine Erlaubnis aus dem Waffengesetz (WaffG §10) die es dem Inhaber erlaubt, Waffen im öffentlichen Raum zu führen. Weder der Erwerb noch der Besitz ist mit dieser Genehmigung erlaubt! Der Waffenschein ist in Deutschland äußerst schwierig zu bekommen, die Gültigkeitsdauer ist begrenzt und die Hürden sind hoch. Als Grundvoraussetzung benötigen diesen jedoch so genannte Berufswaffenträger (Polizei, Bundeswehr, Personenschützer, Geldtransporter etc.). Dann gibt es noch den "kleinen" Waffenschein, der wird in den Medien auch jede Woche zitiert (auch dazu ein anderes Mal).

Im Gegensatz dazu steht die Waffenbesitzkarte WBK (auch geregelt im WaffG §10). Diese gibt es in drei verschiedenen Ausführungen, Grün, Gelb und Rot. Es gab auch noch anderen, diese kommen aber nur noch im Promille-Bereich vor, daher lasse ich sie erstmal weg. WBKs erhalten Jäger, Sammler und Sportschützen. Nur eine WBK (geht eigentlich aus dem Namen schon hervor) berechtigt zum Erwerb und Besitz von entsprechenden Waffen und der dazugehörigen Munition.

Also liebe Redakteure, ich verbringe meine Zeit damit, Schauspieler und Medienschaffende im Umgang mit Waffen und Schutzausrüstung zu schulen. Und meist kommt auf diese Themen nach einer Schulung die Aussage "das wird ja fast immer komplett falsch dargestellt". Wenn ihr es euren Kollegen aus dem Bewegtbildbereich gleichtun wollt, lasst euch schulen, lest selbst nach und benutzt dann die richtige Terminologie. Es hilft der breiten Masse eurer Leser und schärft eure Glaubhaftikeit. Zudem hebt sich mein Puls nach dem lesen eines Beitrags nicht immer auf Vulkanausbruchsniveau.

Zurück zum Blog